Sehr geehrte Herr Schmidt,

ich habe mich vor 3 Jahren von meinem Ex - Mann getrennt, habe mit ihm eine
Tochter (Nicole, 7 Jahre). Inzwischen bin ich neu verheirate, Nicole lebt
bei mir und besucht jeden zweiten Samstag ihren Vater.
Vor 2 Monaten hat sie berichtet, daß er mit ihr Buchstabierspiel gespielt
hat, wobei sie sexistische Wörter buchstabieren sollte.
Mein Ex-Mann hat aus seiner erste Ehe noch 2 Töchter, wo die Mutter die
Besuche verboten hat, weil den Kindern Extacy Tabletten gezeigt worden sind
und er hat dem Mädchen angeboten den Vibrator auszuprobieren.
Daraufhin habe ich mich an das Jugendamt gewandt, die Sachbearbeiterin hat
am Amtsgericht einen  Antrag gestellt, daß ich das alleinige Sorgerecht
bekomme und dem Vater das Besuchrecht entzogen wird.
Paar Tage später hat sie den Vater zu einem Gespräch eingeladen. Er hat
alles abgestritten und behauptet ich möchte Ihn zurückhaben, deshalb würde
ich mich auf diese Art rächen.
Die Sozialarbeiterin hat mir berichtet über das Gespräch und Sie empfand ihn
sehr glaubwürdig. Sie empfand am Anfang meine Tochter auch glaubwürdig.
Ich weiß jetzt nicht mehr, ob überhaupt richtig war das Jugendamt
einzuschalten.
Wie könnte man feststellen wer die Wahrheit sagt?

Jetzt wird über meine Tochter ein psychologisches Gutachten erstellt und ich
soll mit ihr zur Erziehungsberatung.

Können Sie mir vielleicht schreiben, was bei einem Gutachten in diesem Fall
gemacht wird?
Kann man feststellen, ob die Kinder gelogen haben?
Kann ich vielleicht verlangen, daß dieser Test auch bei dem Vater gemacht
wird?

Im voraus bedanke ich mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

B.

Liebe B.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Es geht Ihnen zwar vordergründig um ein Gutachten, aber das wirkliche Problem in Ihrer Situation sehe ich darin, dass Sie und der Vater Ihres Kindes (ein Mann, den Sie doch wohl einmal geliebt haben) nicht mehr vernünftig und wie erwachsene Leute miteinander sprechen, wenn es um Ihr gemeinsames Kind geht! Statt miteinander vernünftig zu sprechen und Erziehungsfragen miteinander zu klären, gehen Sie zum Jugendamt. Und anstatt dass das Jugendamt das Gespräch zwischen den Eltern zum Wohle des Kindes vermittelt, wird beim Gericht ein Gutachten eingeleitet! Wie traurig für Ihre Tochter, dass Mama und Papa sich streiten, um mich, das Kind. Warum sprechen sie nicht miteinander und klären die Probleme? Wahrscheinlich sind doch alles nur Missverständnissse und harmlose Vorkommnisse. Jetzt wird auch noch vom Gericht getestet, ob ich lüge oder nicht. Schrecklich. So denken Kinder wie Ihre Tochter. Wollen Sie das Ihrer Tochter wirklich zumuten?
Mein Rat deshalb an Sie und Ihren Exmann: Blasen Sie das Gutachten wieder ab und gehen Sie erst einmal gemeinsam in eine Erziehungsberatungsstelle, in der Erziehungsberatung bei Trennung und Scheidung angeboten wird. Dort sollten Sie mit dem Kindesvater mit Hilfe eines Fachmannes/einer Fachfrau Aussprachen über Erziehungsfragen üben und die Probleme und Missverständnisse klären. Ihre Tochter wäre glücklich, und Sie und Ihr Exmann mittelfristig auch, auch wenn der Einstieg vielleicht Überwindung kostet.
Und das Familiengericht findet so etwas immer erst recht sehr lobenswert.

Mit Gruß, Ihr
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt