| Sehr geehrte
Herr Schmidt, ich habe mich vor 3 Jahren von meinem Ex - Mann getrennt, habe mit ihm eine Tochter (Nicole, 7 Jahre). Inzwischen bin ich neu verheirate, Nicole lebt bei mir und besucht jeden zweiten Samstag ihren Vater. Vor 2 Monaten hat sie berichtet, daß er mit ihr Buchstabierspiel gespielt hat, wobei sie sexistische Wörter buchstabieren sollte. Mein Ex-Mann hat aus seiner erste Ehe noch 2 Töchter, wo die Mutter die Besuche verboten hat, weil den Kindern Extacy Tabletten gezeigt worden sind und er hat dem Mädchen angeboten den Vibrator auszuprobieren. Daraufhin habe ich mich an das Jugendamt gewandt, die Sachbearbeiterin hat am Amtsgericht einen Antrag gestellt, daß ich das alleinige Sorgerecht bekomme und dem Vater das Besuchrecht entzogen wird. Paar Tage später hat sie den Vater zu einem Gespräch eingeladen. Er hat alles abgestritten und behauptet ich möchte Ihn zurückhaben, deshalb würde ich mich auf diese Art rächen. Die Sozialarbeiterin hat mir berichtet über das Gespräch und Sie empfand ihn sehr glaubwürdig. Sie empfand am Anfang meine Tochter auch glaubwürdig. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob überhaupt richtig war das Jugendamt einzuschalten. Wie könnte man feststellen wer die Wahrheit sagt? Jetzt wird über meine Tochter ein psychologisches Gutachten erstellt und ich soll mit ihr zur Erziehungsberatung. Können Sie mir vielleicht schreiben, was bei einem Gutachten in diesem Fall gemacht wird? Kann man feststellen, ob die Kinder gelogen haben? Kann ich vielleicht verlangen, daß dieser Test auch bei dem Vater gemacht wird? Im voraus bedanke ich mich für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen B. |
Liebe B.,
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Es geht Ihnen zwar vordergründig
um ein Gutachten, aber das wirkliche Problem in Ihrer Situation
sehe ich darin, dass Sie und der Vater Ihres Kindes (ein Mann,
den Sie doch wohl einmal geliebt haben) nicht mehr vernünftig
und wie erwachsene Leute miteinander sprechen, wenn es um Ihr
gemeinsames Kind geht! Statt miteinander vernünftig zu sprechen
und Erziehungsfragen miteinander zu klären, gehen Sie zum
Jugendamt. Und anstatt dass das Jugendamt das Gespräch zwischen
den Eltern zum Wohle des Kindes vermittelt, wird beim Gericht ein
Gutachten eingeleitet! Wie traurig für Ihre Tochter, dass Mama
und Papa sich streiten, um mich, das Kind. Warum sprechen sie
nicht miteinander und klären die Probleme? Wahrscheinlich sind
doch alles nur Missverständnissse und harmlose Vorkommnisse.
Jetzt wird auch noch vom Gericht getestet, ob ich lüge oder
nicht. Schrecklich. So denken Kinder wie Ihre Tochter. Wollen Sie
das Ihrer Tochter wirklich zumuten?
Mein Rat deshalb an Sie und Ihren Exmann: Blasen Sie das
Gutachten wieder ab und gehen Sie erst einmal gemeinsam in eine
Erziehungsberatungsstelle, in der Erziehungsberatung bei Trennung
und Scheidung angeboten wird. Dort sollten Sie mit dem
Kindesvater mit Hilfe eines Fachmannes/einer Fachfrau Aussprachen
über Erziehungsfragen üben und die Probleme und
Missverständnisse klären. Ihre Tochter wäre glücklich, und
Sie und Ihr Exmann mittelfristig auch, auch wenn der Einstieg
vielleicht Überwindung kostet.
Und das Familiengericht findet so etwas immer erst recht sehr
lobenswert.
Mit Gruß, Ihr
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt