Als Diplompsychologe,
Familientherapeut, Lehrbeauftragter, Supervisor
und approbierter (staatlich zugelassener)
Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich
über jahrzehntelange Erfahrung als Leiter von
Erziehungsberatungsstellen und Gutachter für
Familiengerichte und Jugendämter. Zu Fragen des
elterlichen Umgangs, des Sorgerechts, des
Kindeswohles, der Namensänderung, der
Eingliederungshilfe u.a. habe ich immer wieder
fachlich Stellung genommen.Familiengerichts-Gutachten
Das
Familiengericht kann in strittigen und fachlich
zu klärenden Familiensachen ein Psychologisches
Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Auch
die Parteien können ein solches Gutachten dem
Gericht vorschlagen. Bei Fragen des Umgangs bei
elterlicher Scheidung, des Sorgerechts, des
begleiteten Umgangs usw. erstelle ich
unabhängige Psychologische
Sachverständigengutachten im Auftrage des
Gerichts.
Meine fachliche Orientierung konzentriert sich
dabei auf die klassische psychodiagnostische
Gutachtenstellung, ohne bei den zu Begutachtenden
selbst zu intervenieren, zu vermitteln oder zu
beraten. Ich trenne also zwischen meiner Rolle
als Gutachter und einer beraterischen bzw.
therapeutischen Intervention oder Mediation.
Gutachten für Jugendämter
Bei
Anträgen auf Eingliederungshilfe im Zusammenhang
mit § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB
VIII, KJHG) können Jugendämter und
Jugendhilfeträger ein Gutachten bzw. eine
gutachtliche Stellungnahme einholen.
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Als Psychologischer Psychotherapeut
gehöre ich zu den im Gesetz genannten Berufen,
die solche Gutachten erstellen dürfen.
Neben der Frage einer drohenden bzw. bereits
eingetretenen seelischen Behinderung sowie der
Fähigkeit zur Teilhabe am Alltagsleben geht es
hier auch immer um die Abgrenzung von Jugendhilfe
versus Sozialhilfe versus Krankenbehandlung. In
der Regel ist kein umfangreiches großes
Gutachten, sondern lediglich eine gutachtliche
Stellungnahme erforderlich. Dabei orientiere ich
mich an den Arbeitshilfen der Landesjugendämter
zum einheitlichen Umgang mit § 35 a KJHG im
Zusammenhang mit Eingliederungshilfe bei
seelischer Behinderung.
Privatgutachten
Familiengerichte
und Jugendämter als Herren des Verfahrens
beauftragen den Gutachter. Aber es kann auch gute
Gründe dafür geben, dass Privatpersonen
ihrerseits eigene Gutachten, gutachtliche
Stellungnahmen und gezielte Psychodiagnostik
einholen bzw. beisteuern, sei es für das Gericht,
das Jugendamt, die Schule, im Falle von
Geschäftsfähigkeit, Sorge- bzw. Umgangsrecht,
Namensänderung. Alle Gutachten erstelle ich
fachlich unabhängig vom Auftraggeber, also nie
im Sinne eines Gefälligkeitsgutachtens. Die erforderlichen
Datenerhebungen und Testuntersuchungen führe ich
in meinem Büro in 53332 Bornheim oder auf Wunsch
in der Wohnung der zu Begutachtenden durch.
Deshalb kann ich auch Aufträge in weiterem
Umfeld übernehmen, ohne dass weite Anfahrten
für Sie entstehen.
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