| Hallo, meine Kinder 6 und 7 Jahre möchten nach meiner Heirat meinen neuen Familiennamen annehmen.Haben sie das Recht das selbst zu entscheiden,oder benötigen sie die Einwilligung des leiblichen Vaters? Mit freundlichen Grüßen |
Hallo zurück,
der leibliche und sorgeberechtigte Vater muss einverstanden sein.
Gegen seinen Willen kann es nur in der Ausnahme, also in wirklich
begründeten Fällen, geschehen. Das zuständige Ordnungsamt
sollte in strittigen Fällen ein psychologisches Fachgutachten
einholen.
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt