Unsere Große  

Wir haben einen zweiten Anlauf gewagt und sind glücklich. Wir, das sind: mein Mann, ich, unsere große Tochter - geb. 1994 (aus meiner ersten Ehe), unser gemeinsamer Sohn - geb. 2000 - .... und nicht zuletzt unser Hund. Die Tochter aus erster Ehe versteht sich blendend mit meinem Mann und mein Mann macht keinerlei Unterschiede zwischen ihr und seinem 'leiblichen' Kind.   Die Tochter war 1996 knapp 2 Jahre alt, als ich mich von meinem ersten Mann scheiden ließ. Ich habe das alleinige Sorgerecht für die Tochter. Mein Ex-Mann hatte nie eine Beziehung zu seiner Tochter aufgebaut. Die wenigen Besuchskontakte, die sich dann ergaben, gingen stets von meiner Seite aus, meiner erster Mann hatte niemals ein ernsthaftes Interesse an seiner Tochter.   1999 heiratete ich zum zweiten Mal und meine Tochter legte riesigen Wert darauf, mitgeheiratet zu werden. Da war sie 5 Jahre. Vor der Hochzeit informierte ich meinen ersten Mann darüber und bat ihn um Zustimmung auf Namensänderung für die Tochter. Er stimmte mündlich sofort zu und erklärte, dass es in jedem Fall das Beste für das Kind sei, den gleichen Namen wie die Mutter zu tragen.   Nach der Hochzeit, mein Mann und ich hießen nun beide GGGG, wollte mein geschiedener Mann von der Namensänderung für die Tochter plötzlich nichts mehr wissen. Die Tochter beharrte aber selbst auf dem Familiennamen GGGG, zumal ein Geschwisterkind unterwegs war. Sie fing z.B. im Kindergarten mit der Erzieherin zu diskutieren an, alle heißen dann GGGG, nur sie müsse weiter MEIER heißen. Sie weigerte sich, anderen Kindern gegenüber, mit diesem vollen Namen angesprochen zu werden. Das Jugendamt wurde eingeschaltet und befürwortete die Namensänderung. Das Gericht hat die Namensänderung dennoch abgelehnt. Der leibliche Vater gab an, Umgang mit seinem Kind haben zu wollen. Seit Anfang 1998 hatte er seine Tochter nicht mehr gesehen.   Inzwischen - im Jahr 2000 - sind wir umgezogen, ca. 200 km weg von unserem alten Wohnort. Auch darüber wurde der leibliche Vater informiert.   Mein Ex-Mann strengte nun ein Verfahren an, um Umgang mit seinem Kind haben zu können. (Was ihm nie jemand verwehrt hat.) Wieder kam das Jugendamt und sprach lange mit mir und noch länger allein mit der Tochter. Die Tochter will inzwischen nichts mehr von ihrem leiblichen Vater wissen, er hat sie zu oft enttäuscht, meldet sich nicht mal zu Geburtstagen ... Ihr Papa daheim ist ihr Vater. Das Jugendamt kam zu der Ansicht, der leibliche Vater könne sein Kind sehen, allerdings am Anfang nur im Beisein von zumindest einen von uns Erwachsenen. Mein Ex-Mann zog seinen Verfahrensantrag ohne Begründung zurück. Und bis heute haben wir diesbezüglich nichts mehr gehört.   Aber unsere Große: sie besteht nach wie vor auf dem gleichen Familiennamen. Wir hatten uns damals, als das abschlägige Urteil kam, auf dem Landratsamt erkundigt und es hieß, unsere Tochter hat das Recht auf eine 'Namensnennung'. Und das nimmt sie auch in Anspruch. Niemand hier in ihrer Umgebung, in der Schule und in der Freizeit weiß, dass sie offiziell MEIER heißt, sie nennt sich überall GGGG und gibt sich auch als GGGG aus. Den Namen MEIER lehnt sie vehement ab.   Inzwischen ist unsere Tochter 7 Jahre und das Thema ist immer noch aktuell. Immer mal wieder fragt sie, wann sie denn jetzt auch offiziell GGGG heißen würde. Wir wissen uns bald keinen Rat mehr.   Was haben wir für unsere Tochter für Möglichkeiten, ihr bei der Namensänderung zu helfen? Hat es denn einen Sinn, die ganze Prozedur Anhörung Jugendamt und Gericht nochmal durchzugehen? Hätte es vielleicht mehr Sinn, dass der 'Allerweltsname' MEIER als Grund für die Änderung genannt wird? Ab wann kann ein Mensch (ein Kind) wirklich selbst entscheiden, wie es heißen möchte? Mit 14 Jahren? Mit 16? Es ist nicht so, dass unsere Große darunter 'leidet' (im Sinne von Krankheit, Depressionen ...), dass sie MEIER heißt. Sie aktzeptiert diesen Namen einfach nicht für sich, sie reagiert auch nicht darauf. Ich kann dazu nur erwähnen, dass wir wirklich ein glückliches und auch intensives Familienmiteinander haben, obwohl unsere Kinder relativ streng erzogen werden (besser: konsequent erzogen werden). Die Kinder haben auch ein tolles Verhältnis zueinander, sind ein Herz und eine Seele. Doch irgendwie fühlt sich unsere Große manchmal doch nicht so ganz zugehörig. Sonst würde sie nicht immer wieder mit diesem Thema anfangen. Was können wir für sie tun? Können Sie uns bitte helfen?   Ich möchte mich im voraus herzlich bei Ihnen bedanken - vorallem im Namen unserer Tochter - viele Grüße Anja

Hallo Anja,
vielen Dank für Ihren Brief, verbunden mit der Bitte um Verständnis für die späte Antwort, ich war leider verhindert.
Dass Ihre große Tochter sich manchmal nicht so ganz zugehörig fühlt, hat aus meiner Sicht wenig mit ihrem Nachnamen zu tun. Auch wenn sie den selben Namen hätte wie die übrige Familie, würde sie sich wahrscheinlich so fühlen, denn sie stammt ja auch tatsächlich aus einer anderen Familie. So fühlen sich Kinder in zusammengesetzten Familien oft, ganz unabhängig vom Namen. Ihre Tochter macht diesen Umstand nun nur an der Andersnamigkeit fest und klammert sich an die unrealistische Vorstellung, durch die Namensangleichung würde die Realität, aus einer anderen Familie zu stammen, gelöscht.
Ich bin der Meinung, dass Namen für sich genommen im Regelfall "Schall und Rauch" sind, also psychologisch ziemlich unwichtig. Wichtiger ist, was man mit einem Namen psychologisch verbindet. Sie selbst haben ja wahrscheinlich in Folge Ihrer zwei Heiraten schon zwei Mal freiwllig und gern den Namen gewechselt, ohne seelischen Schaden zu leiden (heute können Sie ja Ihren Namen sogar beibehalten. Sie könnten also auch als Familie den Namen Ihrer großen Tochter annehmen, dann wäre die Namensgleichheit für alle Familienmitglieder gegeben).
Ich rate Patchwork-Familien immer, mit den Tatsachen der unterschiedlichen familiären Herkunft ihrer Mitglieder ganz offen und natürlich umzugehen, nichts davon zu leugnen oder zu verstecken vor der "Öffentlichkeit". Sie sollten Ihrer Tochter vielleicht erklären, dass ihr leiblicher Vater zum Ausdruck bringen will, dass er an seiner Tochter liebevoll hängt, wenn er seinen Namen für sie beibehalten will. Dieser Name sei ein Bindeglied zwischen ihr und ihrem leiblichen Vater, das einzige, weil er bisher leider zu wenig Zeit gefunden habe, sich regelmäßig und zuverlässig um sie zu kümmern. Aber das könne sich ja auch in Zukunft ändern. In der jetzigen Familie ist ihre Tochter ja, wie sie ausdrücken, sehr willkommen und geliebt. Also kann sie eigentlich stolz darauf sein, den Namen ihres Vaters zu tragen, ein Name, der dafür stehe, dass ihre Eltern sich damals geliebt haben und sich sehr über sie (die Tochter) gefreut hatten.
Sie sollten Ihre Tochter auf diese Weise deutlich werden lassen, dass der Umstand, dass sie den Namen Ihrer früheren Ehe trägt, eine schöne und ganz wichtige Erinnerung und ein seelisches Band bedeutet und keinesfalls ein Merkmal für Nicht-Zugehörigkeit zur jetzigen Familie.

Mit freundlichem Gruß, Ihr Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt