Hallo,
Um meine Not zu erklaeren, brauche ich nicht viel schreiben.
Schauen Sie bitte auf meine Webseite:
http://homepages.compuserve.de/helmarmp/sandra.html
und anschliessend auf alle seiten unter:
http://homepages.compuserve.de/helmarmp/tweety.html
Diese Seiten erklaeren fast alles von Sandras und meiner Not.
Das Ergebnis ist nun seit dem 4.9.2000 , das ich als Grossmutter
an allem Schuld bin, denn das Kind kann bei mir ja nichts lernen,
ich haette einen schlechten Einfluss auf das Kind, weil es sich
in den 4 Monaten Klinikaufenthalt wieder rueckwaerts in ihrem
Verhalten entwickelt hat und weil das ganze auf dem Web steht.
Das Kind muss in eine sozialtherapeutische Einrichtung (sprich
Klinik). Auch wenn ich weiterhin alle mir zur Verfuegung
stehenden Mittel hier von den Philippinen aus weiter ausnutze, so
frage ich mich, ob bei der Zeitdauer die jetzt noch hinzukommt,
es nicht doch besser waere,das Kind seinem Schicksal zu
ueberlassen, denn wenn es sich evtl. eingewoehnt in einer neuen
Umgebung, darf es nicht mehr rausgerissen werden und ich bin die
letzte die dieses tun wuerde.
Meine besondere Frage ist folgende:
Was bedeutet es bei einem Kind das als Lernbehindert angesehen
wird und eine Entwicklungsverzoegerung hat, wenn man bei einem
Test zu folgendem Ergebnis in einem Gutachten kommt "1. das
Kind steht am untersten Rand der Intelligenzminderung und kann
auf den Philippinen nichts lernen, 2. das Intelligenzverfahren
Harweg 3 zeigt wiederum , das Sandra eine unterdurchschnittliche
Befaehigung im Bereich der Intelligenzminderung hat"
Ich kann diese Aussagen nicht nach ICD-10 einordnen. Ist sie nun
nur lernbehindert oder schon geistig behindert nach Meinung des
Arztes?
Fuer eine baldige Antwort waere ich sehr dankbar. Helma
Liebe Helma, vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf
Ihre beeindruckenden websites. Ich kenne ähnliche Schicksale als
Familiengerichtsgutachter nur zu gut! Wenn ich von Ihren
Schilderungen ausgehen kann, dann ist es für Sandra ein großes
Glück, jemanden wie Sie zu haben. Was die genaueren familiären
Hintergründe angeht, weswegen alles so mit Sandra gekommen ist,
kann ich Ihren websites allerdings nicht entnehmen (warum konnte
sie nach der Trennung ihrer Eltern nicht bei ihrer Mutter und dem
Bruder bleiben? Was ist mit ihrer Mutter? Was ist mit ihrem
Vater? Fühlte er sich vielleicht längere Zeit psychologisch
hintergangen und hat deshalb alle möglichen rechtlichen Schritte
eingeleitet, die die Behördenmaschinerie erst in Gang brachten?)
Zu Ihren konkreten Fragen: Der Begriff
"Intelligenzminderung" sagt aus, dass sich eine
Intelligenz im Bereich einer Lernbehinderung (also keine geistige
Behinderung) befindet. Wenn es heisst, sie befinde sich am
"untersten Rand Intelligenzminderung", dann soll
zum Ausdruck kommen, dass es um den Grenzbereich zwischen
Lernbehinderung und geistiger Behinderung geht.
Das Intelligenztest-Verfahren, das Sie meinen, ist wohl der HAWIK III ("Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Kinder III"), ein gängiger Test. Wenn dort das Ergebnis lautet, dass Sandra eine "unterdurchschnittliche Befähigung im Bereich der Intelligenzminderung" aufweise, so beschreibt dies eine Lernbehinderung. Ich würde aus beiden Angaben also insgesamt auf eine Lernbehinderung bei Sandra schließen (Genaueres würde immer der IQ -Intelligenzqotient- aussagen: ein IQ unter 70 Wertpunkten deutet auf eine eher "geistig" bedingte Intelligenzschwäche hin, ein IQ zwischen 70 bis 85 eher auf eine Lernbehinderung, über 85 auf eine durchschnittlich-normale Intelligenz). Erfragen Sie doch einmal den exakten IQ von Sandra. Bedenken Sie bitte, dass solche Werte immer fehlerbehaftet sind und insgesamt nicht viel bedeuten müssen. Vor allem Lernbehinderungen bei Kindern sind sehr häufig milieubedingt. Bei entsprechender Förderung und liebevoller sozialer Umwelt können diese Kinder viel (nicht selten alles) aufholen, was vorher in einem ungünstigen Milieu brachlag. Das haben Sie ja schon selbst bei Sandra erlebt, ebenso leider, dass solche Entwicklungsfortschritte auch wieder verschwinden, wenn sich das Milieu wieder verschlechtert (aber: auch das können Kinder wieder rasch aufholen bei erneutem positiven Milieuwechsel).
Sehr wichtig ist, dass die Intelligenztest-Untersuchungen Ihrer Enkeltochter möglichweise durch die psychische Ausnahmesituation, in der sich Sandra in der Klinik befand, negativ verfälscht worden sind: Tests wie der HAWIK sind nämlich auch von der seelischen Situation, in der sich ein Kind gerade befindet, stark abhängig. Sie beschreiben Sandra so, dass sie gegen die Klinik eingestellt war. Deshalb könnte der Test schlechter ausgefallen sein, als wenn Sandra freudig-aufgeschlossen mitarbeiten hätte können. Tests wie der HAWIK sind also auch situationsabhängig, was ein Gutachter berücksichtigen muss. Hat er das?
Steht im Gutachten wirklich
wörtlich, dass Sandra auf den Philippinen nichts lernen könne?
Das wäre ein Skandal. Oder wird behauptet, dass es auf den
Philippinen keine geeigneten therapeutischen Einrichtungen gäbe?
Das stimmt sicher einerseits nicht, andererseits ist für
Sandra wohl nicht so sehr das Vorhandensein therapeutischer
Einrichtungen, als vielmehr eine liebevolle familiäre Umgebung
ausschlaggebend. Wenn Sie ein
ausführliches Kinderpsychologisches Gutachten für Sandra
benötigen (Sie können dies auch beim Familiengericht
beantragen), stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Sandra alles Gute!
Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt