Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich wende mich heute an Sie, da ich Hilfe suche, da ich das
Fortkommen meines Sohnes gefährdet sehe und ratlos bin, welche
Wege ich beschreiten soll.
Mein Sohn Sebastian wurde 1990 per Notkaiserschnitt
(Nabelschnur um Hals) 10 Tage nach Termin geboren.
Die Sprachentwicklung verlief normal, auch jetzt verfügt er
über
einen hohen Wortschatz, ist kommunikativ. Er lief mit 12 Monaten.
Ihm sind aber je her selbst bei 2 Füßen einer zuviel.. stolpert
und
unachtsam. Allerdings versuchte er schon immer, malen oder
basteln zu
umgehen, da er keine oder nur chaotische Ergebnisse erzielte.
Nachdem ich bereits im Kindergartenalter beginnend Beratung und
Hilfe bei allen mir genannten Adressen suchte, weiß ich nun,
dass
Sebastian Störungen der Grob- und Feinmotorik hat und eine
Entwicklungsverzögerung von ca 1,5 Jahren. Der Grund der seiner
Probleme (oder nur ein Verdacht)
wurde mir von noch niemandem genannt. Er hat ein recht
auffälliges Sozialverhalten in Kindergruppen. Er
"klappst" und mimt
den Aufpasser, zeigt die Mängel anderer Kinder auf, iverpasst
dadurch, sich selbst auf alles folgende vorzubereiten
und stört im Nachgang alle anderen, wenn er seine 7 Sachen
herauskramt.
Auch die Lehrerin spricht mich immer wieder auf sein
Pausenverhalten an. Durch sein Verhalten halten sich die Kinder
von ihm fern, er wird im
Moment noch NUR geärgert..aber was wird in ein paar Jahren?
Da er zur ersten Enschulungsuntersuchung als nicht
regelschulfähig eingestuft wurde, besuchte er eine Vorschule und
konnte dann 1997 in die Grundschule eingeschult werden.
Aufgrund der genannten Probleme der Feinmotorik
(Schreiben und Teilweise auch das Rechnen) sowie einer
angenommenen Überforderung, wiederholte er das erste Schuljahr
und besucht nun mit 10 Jahren die Klasse 2.
Nachmittags lasse ich ihn den Hort besuchen (Einrichtung des
Kinder-Jugend-Familienhilfe Vereins mit Ergo-Therapie einmal pro
Woche) um ihn im den Kontakt in der Gruppe zu erhalten. Von den
Erziehern wurde mir dies angeraten, da er sonst kaum Freunde hat.
Um nun zum Kern meiner Probleme zu kommen. Sebastian kaut
Stifte, gibt sich teilweise überhaupt keine Mühe, seine Schrift
zu
verbessern (er kann leserlich und sauber schreiben), erfüllt
seine
Hausaufgaben "saumäßig", er führt auf Straße und
daheim laute
Selbstgespräche, ist zum selbständigen Üben kaum zu
motivieren.
Schlussendlich ist nun wahrscheinlich die erste frühpupertäre
Phase da. Er mault bei jeder Bitte, etwas zu erfüllen, versucht
seit
kurzem, seine Meinung und seinen Willen durch brüllen
durchzusetzen.
Ich habe Angst, dass er auch die Klasse 2 nicht schafft, wenn ich
nicht schaffe, ihn soweit zu motivieren, dass er die
Notwendigkeit
zumindest kleiner Anstrengungen zu
erkennen.
Ich hoffe, Ihnen alle Fakten in die Hand gegeben zu haben, um die
Situation meines Sohnes beurteilen zu können und mir Tipps
geben zu können, wie ich ihm helfen kann, sein Leben zu
meistern.
Ich habe es lange mit Zureden und in Ruhe versucht, aber auch
eine Verschärfung der Gangart brachte keine Änderung.
Zumal ich befürchte, durch übermäßigen Druck, das Gegenteil
zu
erreichen.
Ihrer Antwort entgegensehend verbleibe ich mit freundlichen
Grüßen
S.
Sehr geehrte Frau S., vielen Dank für die Darstellung Ihres
Problems. Die Auffälligkeiten Ihres Sohnes passen insgesamt
recht gut in das klinische Bild eines sogenannten
teilleistungsgestörten Kindes. Das sind Kinder, bei denen eine
zugrundeliegende leichte Hirnfunktionsstörung als Ursache
für Schwierigkeiten im Sozialverhalten, bei der
Konzentration und der Motorik vermutet wird. Diese Kinder
zeigen auch auffallende Probleme in ihren Schulleistungen,
nicht aufgrund mangelnder Intelligenz, sondern eben aufgrund
ihrer Konzentrationsschwierigkeit und ihrer motorischen oder
wahrnehmungsbedingten Probleme. Schreib-Lese- und Rechenschwäche
finden sich gehäuft. Sekundär entwickeln diese Kinder nicht
selten psychische Probleme, weil sie und ihre Familien unter den
vielen Misserfolgserlebnissen und Erziehungsfehlern leiden,
die die nicht erkannte Störung mit sich bringt. Sichere
Forschungsergebnisse gibt es hierfür noch nicht, aber ca. 1
Prozent aller Kinder gehören wohl sehr wahrscheinlich hier her.
Leider scheinen Sie dies alles erst recht spät richtig einordnen
zu können. Ihr Sohn ist schon 10 Jahre alt. Aber es ist
keineswegs zu spät für Hilfe. Gehen Sie bitte folgendermaßen
vor: Erfragen Sie ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder
eine qualifizierte kinderneurologische Ambulanz (z.B. an einer
Universität oder Kinderklinik) in Ihrer Wohngegend. Lassen
Sie Ihren Sohn dort eingehend pädiatrisch, kinderneurologisch
und testpsychologisch untersuchen. Speziell die
Schulleistungsprobleme können Sie auch in einem
Schulpsychologischen Dienst in Zusammenarbeit mit dem SPZ oder
der Ambulanz abklären lassen (fragen Sie in Ihrem Jugendamt, wo
ein solcher kostenloser Dienst zu finden ist). Hat er z.B. eine
Schreib-Lese-Schwäche und/oder eine Rechenschwäche? Braucht er
gezielte psychomotorische Übungsbehandlungen? Gibt es dort eine
intensive Elternberatung oder Eltern-Selbsthilfegruppe zum
erzieherischen Umgang mit dem Kind? Wenn Ihr Sohn eine
Schreib-Leseschwäche und/oder eine Rechenschwäche hat, gibt es
in jedem Bundesland etwas unterschiedliche Förderrichtlinien in
den Schulen. In NRW z.B. müssen solche Kinder in der Schule eine
intensive Fördermassnahme erhalten, werden bei Diktaten oder
Rechenprüfungen von der Benotung ausgenommen, dürfen wegen
mangelnder Schreib-Lese-Rechenleistungen nicht zurückgestellt
werden, etc. Erfragen Sie bei Ihrem Schulamt, welche
ministeriellen Förderrichtlinien für Kinder mit
Teilleistungsstörungen wie Schreib-Lese-Schwäche oder
Rechenschäche gelten. Besprechen Sie mit den Lehrern Ihres
Sohnes, wie es in der schulischen Praxis mit der Umsetzung dieser
Richtlinien konkret aussieht ( ich kenne nicht wenige Fälle, in
denen zwar schöne ministerielle Förderrichtlinien auf dem
Papier standen, aber im schulischen Alltag nichts davon
praktiziert wurde). In denjenigen Fällen, in denen schulische
Fördermassnahmen allein nicht ausreichen, können Eltern beim
Jugendamt einen Antrag auf Bezahlung von außerschulischen
Fördermassnahmen (z.B. spezialisierter Nachhilfeunterricht)
stellen. Das Jugendamt muss dann die Massnahme finanzieren nach
§39a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Sie sehen,
liebe Frau S., es gibt einiges zu tun! Ich wünsche Ihnen und
Ihrem Sohn viel Erfolg!
Ihr Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt