Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich im Sorgerechtsstreit mit meiner getrennt lebenden Ehefrau.
Ich habe das alleinige Sorgerecht für unseren 2 1/2-jährigen Sohn beantragt,
weil ich der Meinung bin, dass er bei mir und meiner neuen Lebensgefährten
die beseren Entwicklungsmöglichkeit hat. Es sind auch sonst noch einige
gravierende Vorfälle passiert. Das Gericht gibt jetzt ein
familienpsychologisches Gutachten in Auftrag.
Was kommt jetzt auf mich bzw. auf unseren Sohn zu?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Liebich

Hallo,
ich kann Ihre individuelle Situation natürlich nicht beurteilen, weil Sie darüber nichts mitteilen. Aber in den meisten Fällen verbirgt sich hinter solchen Anträgen auf alleinige elterliche Sorge eine heftige und chronische Rechthaberei der Kindeseltern, die für das Kind seelisch sehr stark schädigend ist. Statt solche Anträge bei Gericht durchzufechten, ist es viel sinnvoller, das gemeinsame Sorgerecht verantwortungsvoll und kindgerecht zu praktizieren. Das bedeutet, Wege für eine einvernehmliche Erziehung des gemeinsamen Kindes zu erarbeiten - trotz Scheidung. Eltern bleiben Eltern, auch bei Scheidung. Statt vor Gericht über den Anderen siegen zu wollen, ist es besser, sich in einer Familienberatungsstelle gemeinsam an einen Tisch zu setzen und vernünftige Wege zu finden, wie mit dem Kind nach der Scheidung kindgerecht und einvernehmlich umgegangen werden kann. Haben Sie und die Mutter Ihres Kindes dies bereits ernsthaft in einer Beratungsstelle versucht? Wenn nicht, schlagen Sie Ihrer Exfrau dies vor und nehmen Ihren Antrag bei Gericht erst einmal wieder zurück. Das Kriegsbeil begraben und sich an einen Tisch setzen: Das will und braucht Ihr Kind.
Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt