| Sehr geehrte
Damen und Herren, ich befinde mich im Sorgerechtsstreit mit meiner getrennt lebenden Ehefrau. Ich habe das alleinige Sorgerecht für unseren 2 1/2-jährigen Sohn beantragt, weil ich der Meinung bin, dass er bei mir und meiner neuen Lebensgefährten die beseren Entwicklungsmöglichkeit hat. Es sind auch sonst noch einige gravierende Vorfälle passiert. Das Gericht gibt jetzt ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag. Was kommt jetzt auf mich bzw. auf unseren Sohn zu? Mit freundlichen Grüßen Stefan Liebich |
Hallo,
ich kann Ihre individuelle Situation natürlich nicht beurteilen,
weil Sie darüber nichts mitteilen. Aber in den meisten Fällen
verbirgt sich hinter solchen Anträgen auf alleinige elterliche
Sorge eine heftige und chronische Rechthaberei der Kindeseltern,
die für das Kind seelisch sehr stark schädigend ist. Statt
solche Anträge bei Gericht durchzufechten, ist es viel
sinnvoller, das gemeinsame Sorgerecht verantwortungsvoll und
kindgerecht zu praktizieren. Das bedeutet, Wege für eine
einvernehmliche Erziehung des gemeinsamen Kindes zu erarbeiten -
trotz Scheidung. Eltern bleiben Eltern, auch bei Scheidung. Statt
vor Gericht über den Anderen siegen zu wollen, ist es besser,
sich in einer Familienberatungsstelle gemeinsam an einen Tisch zu
setzen und vernünftige Wege zu finden, wie mit dem Kind nach der
Scheidung kindgerecht und einvernehmlich umgegangen werden kann.
Haben Sie und die Mutter Ihres Kindes dies bereits ernsthaft in
einer Beratungsstelle versucht? Wenn nicht, schlagen Sie Ihrer
Exfrau dies vor und nehmen Ihren Antrag bei Gericht erst einmal
wieder zurück. Das Kriegsbeil begraben und sich an einen Tisch
setzen: Das will und braucht Ihr Kind.
Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt