Sehr geehrter Herr Schmidt

Wir sind seit 8 Wochen geschieden und die eigentlichen Probleme fingen an.
Streit um das Umgangsrecht gab es immer, da mein Ex-Mann, der Auffassung war, das alles nach seiner Nase tanzt, nun hat das Familiengericht das Umgangsrecht geregelt, und zwar im Oktober. Bis zur Scheidung lief auch alles einigermaßen normal.
Meine Tochter (6) möchte nicht zu ihm, hat auch Angst vor ihm, und dies hat sie auch der Beraterin vom Jugendamt mitgeteilt, beim letzten Umgangskontakt kam es dann wieder mal zum streit und auch zur körperlichen Auseinandersetzung. Ich musste meine Tochter vorzeitig abholen da sie erkrankt war und jämmerlichen am Telefon am weinen war und nach Hause wollte. Darüber gibt es ein Attest, genauso wie über meine Hämatome.
Seit dem ist meine Tochter verängstigt, ich habe die Umgangskontakte erstmal eingestellt und einen Antrag auf Aussetzung dieser gestellt. Auch zu einen Jugendpsychologischen Gutachten habe ich einen Antrag gestellt.
Denn es geht hier um das Wohl meiner Tochter und ich als Mutter weiß wohl am Besten wie es in ihr aussieht, zumal sie auch jedesmal vor Besuchskontakten weint, und Bauchschmerzen hat.
Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Informationen erhalten könnte, wie so ein Jugendpsychologisches Gutachten vonstatten geht, und was sie zu meiner Situation sagen.

Mit freundlichen grüßen
Frau S

Liebe Frau S,
mir scheint, der Kampf und Streit zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann wird auf dem Rücken Ihrer armen kleinen Tochter ausgetragen und kann nicht durch ein Gutachten gelöst werden. Ein Gutachten ist ja immer nur das allerletzte (Kampf-)Mittel, wenn sich Eltern absolut nicht vernünftig und verantwortungsbewusst selber einigen können. Ein Gutachten ist doch im Ausnahmefall erst dann nötig, wenn Eltern sozusagen leider unfähig sind, ihre Dinge selbstverantwortlich, erwachsen und fair miteinander zu regeln. Nur das ist im Interesse des Kindes.
Und dazu rate ich Ihnen. Gehen Sie ab vom gegenwärtigen Kriegspfad. Ihre Tochter leidet darunter seelisch sehr, und das können Sie doch nicht einen Tag länger treiben lassen. Begeben Sie sich gemeinsam mit dem Kindesvater auf den ernsthaften Weg einer fairen und einvernehmlichen Regelung für alle Fragen, die Ihr gemeinsames Kind betreffen. Melden Sie sich dafür möglichst gemeinsam mit dem Kindesvater (aber sonst auch allein) in Ihrer Erziehungs- und Familienberatungsstelle für eine kostenfreie Erziehungsberatung bei Trennung und Scheidung an. Eltern in Ihrer Situation sind leider meist nicht in der Lage, die wirklichen Bedürfnisse ihres Kindes angemessen wahrzunehmen, angesichts der heftig wogenden Beziehungsprobleme zwischen den Erwachsenen. Deshalb brauchen sie fachliche Hilfe, die wirklichen Bedürfnisse des Kindes nicht ausser Acht zu lassen.

Also fragen Sie Ihren Ex, ob er nicht auch ganz ehrlich den Eindruck hat, dass Ihre gemeinsame Tochter sehr sehr leidet unter den Streitereien zwischen ihren Eltern. Und ob er nicht auch Lust hat, diese Probleme einvernehmlich und ohne Anwälte und Familiengericht beizulegen und sich dabei professionell helfen zu lassen. Ich kenne ganz wenige Väter, die auf ein solches Angebot nicht dankbar eingehen. Es liegt ganz bei Ihnen, wie geschickt und freundlich Sie das einfädeln.

Und Ihr Kind wird strahlen. Denn Eltern bleiben Eltern, trotz Trennung und Scheidung.

Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt