| Sehr
geehrter Herr Schmidt Wir sind seit 8 Wochen geschieden und die eigentlichen Probleme fingen an. Streit um das Umgangsrecht gab es immer, da mein Ex-Mann, der Auffassung war, das alles nach seiner Nase tanzt, nun hat das Familiengericht das Umgangsrecht geregelt, und zwar im Oktober. Bis zur Scheidung lief auch alles einigermaßen normal. Meine Tochter (6) möchte nicht zu ihm, hat auch Angst vor ihm, und dies hat sie auch der Beraterin vom Jugendamt mitgeteilt, beim letzten Umgangskontakt kam es dann wieder mal zum streit und auch zur körperlichen Auseinandersetzung. Ich musste meine Tochter vorzeitig abholen da sie erkrankt war und jämmerlichen am Telefon am weinen war und nach Hause wollte. Darüber gibt es ein Attest, genauso wie über meine Hämatome. Seit dem ist meine Tochter verängstigt, ich habe die Umgangskontakte erstmal eingestellt und einen Antrag auf Aussetzung dieser gestellt. Auch zu einen Jugendpsychologischen Gutachten habe ich einen Antrag gestellt. Denn es geht hier um das Wohl meiner Tochter und ich als Mutter weiß wohl am Besten wie es in ihr aussieht, zumal sie auch jedesmal vor Besuchskontakten weint, und Bauchschmerzen hat. Ich würde mich freuen, wenn ich ein paar Informationen erhalten könnte, wie so ein Jugendpsychologisches Gutachten vonstatten geht, und was sie zu meiner Situation sagen. Mit freundlichen grüßen Frau S |
Liebe Frau S,
mir scheint, der Kampf und Streit zwischen Ihnen und Ihrem
Ex-Mann wird auf dem Rücken Ihrer armen kleinen Tochter
ausgetragen und kann nicht durch ein Gutachten gelöst werden.
Ein Gutachten ist ja immer nur das allerletzte (Kampf-)Mittel,
wenn sich Eltern absolut nicht vernünftig und
verantwortungsbewusst selber einigen können. Ein Gutachten ist
doch im Ausnahmefall erst dann nötig, wenn Eltern sozusagen
leider unfähig sind, ihre Dinge selbstverantwortlich, erwachsen
und fair miteinander zu regeln. Nur das ist im Interesse des
Kindes.
Und dazu rate ich Ihnen. Gehen Sie ab vom gegenwärtigen
Kriegspfad. Ihre Tochter leidet darunter seelisch sehr, und das
können Sie doch nicht einen Tag länger treiben lassen. Begeben
Sie sich gemeinsam mit dem Kindesvater auf den ernsthaften Weg
einer fairen und einvernehmlichen Regelung für alle Fragen, die
Ihr gemeinsames Kind betreffen. Melden Sie sich dafür möglichst
gemeinsam mit dem Kindesvater (aber sonst auch allein) in Ihrer
Erziehungs- und Familienberatungsstelle für eine kostenfreie
Erziehungsberatung bei Trennung und Scheidung an. Eltern in Ihrer
Situation sind leider meist nicht in der Lage, die wirklichen
Bedürfnisse ihres Kindes angemessen wahrzunehmen, angesichts der
heftig wogenden Beziehungsprobleme zwischen den Erwachsenen.
Deshalb brauchen sie fachliche Hilfe, die wirklichen Bedürfnisse
des Kindes nicht ausser Acht zu lassen.
Also fragen Sie Ihren Ex, ob er nicht auch ganz ehrlich den
Eindruck hat, dass Ihre gemeinsame Tochter sehr sehr leidet unter
den Streitereien zwischen ihren Eltern. Und ob er nicht auch Lust
hat, diese Probleme einvernehmlich und ohne Anwälte und
Familiengericht beizulegen und sich dabei professionell helfen zu
lassen. Ich kenne ganz wenige Väter, die auf ein solches Angebot
nicht dankbar eingehen. Es liegt ganz bei Ihnen, wie geschickt
und freundlich Sie das einfädeln.
Und Ihr Kind wird strahlen. Denn Eltern bleiben Eltern, trotz
Trennung und Scheidung.
Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt