Sehr geehrter Herr Schmidt,   Ich habe eine wichtige Frage und weiss nicht, an wen ich mich wenden soll.   Ich lebe seit gut 2 Jahren mit meinen 2 Kindern in den USA (vorher in Deutschland), zusammen mit meinem deutschen Lebensgefaehrten. Mein Exmann war einverstanden, sofern er die Kinder in den Sommerferien fuer ca. 2 Monate sieht, d.h. sie muestsen nach Deutschland reisen, was im Sommer sehr teuer ist. Meine Tochter, erst 5 Jahre alt, will jedoch nicht mit ihrem Bruder (10) mitfliegen, der im Juni fuer 7 Wochen nach Deutschland alleine reist. Sie moechte bei mir bleiben. Mein Exmann ist jetzt sehr sauer darueber und will vor Gericht gehen. Ausserdem hat er den Unterhalt fuer die Kinder gekuerzt. Kann es sein, dass ich mit den Kindern zurueck nach Deutschland muss? Muss ich meine Tochter ebenfalls nach Deutschland schicken oder evtl. sogar mitfliegen (was ich mir nicht leisten kann im Sommer).Darf er ueberhaupt Unterhalt kuerzen? Koennen Sie mir hierauf Antworten geben oder mir Adressen nennen, wo ich mich schlau machen kann? Vielen herzlichen Dank fuer Ihre Bemuehung.   Mit freundlichen Gruessen W

Sehr geehrte Frau W,
Sie stellen mir juristische Fragen, für die ich als Psychologe nicht zuständig bin. Dennoch möchte ich aus psychologischer Sicht anmerken, dass ich Ihren Exmann gut verstehen kann, wenn er sich betrogen fühlt. Denn Sie halten sich ja nicht an die Vereinbarung, unter der er mit dem Wechsel seiner Kinder in die USA überhaupt nur einverstanden war. Dass Sie Ihre kleinen Kinder besser nicht alleine fliegen lassen sollten, wussten Sie schließlich schon vorher, als Sie die Vereinbarung mit ihm geschlossen haben. Es ist unbedingt im Interesse Ihrer Kinder, dass sie die Beziehung zum Vater nicht verlieren. Das finanzielle Problem dabei kannten Sie schon immer und müssen es nun lösen. Wieso haben Sie Ihrem Exmann etwas versprochen, was Sie jetzt nicht finanzieren können? Sie haben doch das ganze Jahr Zeit, für diesen Flug zu sparen. So weit ich es beurteilen kann, kann sonst leicht der Eindruck entstehen, dass Sie die Kinder ihrem Vater zu entziehen versuchen. Und damit haben Sie bei Familiengerichten natürlich schlechte Chancen.

Also mein Rat: Geld sparen, um den jährlichen Flug der Kinder zum Vater unbedingt möglich zu machen. Das ist im Sinne des Kindeswohls, und es beruhigt außerdem Ihren zu Recht sauren Exmann. Vielleicht beteiligt sich Ihr Exmann an den Flugkosten?

Dipl.-Psych. Hans-Reinhard Schmidt