| Hallo ich hätte gerne Ihre Hilfe und bedanke mich schon im voraus. Ich bin siet 6 Jahren vom Vater meiner Tochter geschieden. Wir waren 12 Jahre verheiratet und er war sehr gewalttätig. Er hat mich mehrfach verprügelt und musste 3 Mal ins Frauenhaus. Ich bin wieder verheiratet mit einem sehr ruhigen lieben Mann, also dem Stiefvater meiner Tochter. Meine Tochter hat sehr viel in meiner Ehe mitbekommen und leidet auch darunter, will sich aber nicht helfen lassen. Sie ist jetzt 15, und seit 1 Jahr lebt sie in einem Heim für schwer erziehbare Kinder, weil auch sie gewalttätig ist und mich schon mehrfach angegriffen hat. Sie findet das normal, und verehrt ihren Vater. Jetzt wurde sie durch eine gerichtliche Verfügung in die Psychiatrie zwangseingewiesen und kam vor den Jugendrichter. Der sagte doch tatsächlich, ich hätte den Kontakt zum Vater zu fördern und ihr zu helfen. Ich kann nicht mehr, das ganze geht schon seit 15 Jahren so, und wenn das so weitergeht, ist meine Ehe kaputt. Meine Tochter lacht darüber nur. Und mein Exmann will mir sowieso nichts gutes. Jetzt habe ich den Kontakt zu allen abgebrochen. Ich muss doch auch mal Ruhe finden, und ich habe noch zwei andere Kinder, die mich brauchen. Ich weiss nicht mehr weiter. |
Hallo,
kann es sein, dass Sie Ihre Tochter jahrelang negativ gegen ihren
Vater zu beeinflussen versucht haben? Das passiert einem ja
leicht, dass man das negative Bild, das man vom anderen
Ehepartner erhalten musste, ungefiltert ans Kind weitergeben
möchte. Und das Kind wehrt sich dann dagegen, weil es seinen
Vater liebt und andere Erfahrungen mit ihm hat. Ein liebloser
oder zeitweise gewalttätiger Ehemann muss ja noch lange kein
schlechter Vater seiner Kinder sein.
Ich vermute, dass Sie den normalen Kontakt Ihrer Tochter zum Vater lange Zeit behindert haben. Anders machen die Äußerungen des Richters ja keinen Sinn. Und wenn ich damit richtig liege, haben Sie damit natürlich einen Fehler gegenüber Ihrer Tochter gemacht. Man muss immer zu unterscheiden versuchen zwischen dem Ehepartner und dem Vater des gemeinsamen Kindes. Das können subjektiv zwei ziemlich verschiedene Menschen sein. Wenn man schlechte Erfahrungen mit dem Ehemann gemacht hat, ist die Gefahr groß, dass man ihn auch nicht mehr als Vater des gemeinsamen Kindes ertragen kann. Aber damit tut man dem Kind unrecht. Das kann ein Kind auf Dauer verrückt machen, wenn es seinen Vater liebt, die Mutter ihn aber hasst und das Kind in dieser Richtung beeinflusst.
Der Richter hat recht: Sie müssen den ungestörten Kontakt zwischen Tochter und Vater unterstützen und zulassen. Sie dürfen Ihrer Tochter den Vater nicht nehmen, indem Sie sie am Umgang mit ihm hindern oder schlecht über ihn oder den Wunsch Ihrer Tochter, ihn lieb zu haben, reden.
Ihre Tochter protestiert sonst verständlicherweise dagegen. Holen Sie sie also aus dem Heim heraus und klären Sie mit ihr freundschaftlich und einvernehmlich, wie es weitergehen soll. Gehen Sie auf die Wünsche Ihrer Tochter nach Umgang mit dem Vater ein, soweit es irgend möglich ist. Lassen Sie sich dabei in Ihrer Erziehungsberatungsstelle fachlich helfen. Beziehen Sie in diese Planung den Kindesvater natürlich mit ein. Vielleicht will Ihre Tochter z.B. die nächsten Jahre ganz beim Vater leben? Seien Sie offen für die Wünsche Ihrer Tochter! Denn nur so kehrt wieder Einvernehmen und Frieden in Ihre Familie ein.
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt