Sehr geehrter Herr Schmidt,

seit drei jahren lebe ich mit einem geschiedenen mann zusammen, der einen vierjährigen Sohn hat. Dieser Junge lebt bei seiner magersüchtigen Mutter und kommt nur alle zwei Wochen übers Wochenende zu uns. Mittlerweile habe ich festgestellt, dass der Kleine nicht gerne ißt oder man könnte sagen, dass er kaum etwas ißt. Seine Mutter hat zum Beispiel die Regel aufgestellt, dass ihr Sohn nicht mehr als fünf Bonbons pro tag essen darf. <Ich bin der Meinung, dass diese Frau zu viel Gewichtung ins Essen bringt. Was halten Sie davon? Besteht für den Jungen auch eine Gefahr, dass er erkranken könnte? Zudem ist der Kleine auch ständig krank. Vielleicht könnten Sie mir auch Literaturhinweise geben. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

M.

Liebe Frau M.,
Vielen Dank für Ihren Brief. Ihre Sorgen sind sicherlich nicht unbegründet. Sie sollten sie aber Ihrem Partner, dem Vater des Kindes, deutlich machen, denn seine Verantwortung für seinen Sohn ist gefragt. Sie selber können wenig Anderes tun, als den Vater an seine Verantwortung zu erinnern. Das Problem ist hier in erster Linie die Frage, was der Vater möglichst im Einvernehmen mit der Kindesmutter für das Kind tun kann, nicht die mögliche Magersucht als solche steht im Vordergrund. Der Vater müsste im Einvernehmen mit der Mutter viel Umgang und Beziehung zu seinem Sohn pflegen, damit mögliche neurotisierende Einflüsse der Mutter gemildert werden können. Kann er seiner früheren Frau nicht auch helfen, Hilfe bei ihren seelischen Problemen zu finden (Psychotherapie)? Er muss aus Verantwortung für seinen Sohn eine hilfreiche Beziehung zur Mutter seines Sohnes (seiner ehemals geliebten Frau) aufbauen oder pflegen. Das wird aber nur gelingen, wenn darüber kein Streit ums Kind losbricht. Alles muss zwischen allen Erwachsenen einvernehmlich und fair ablaufen, sonst verschafft man dem Kind nur noch zusätzliche schwere Probleme. Der Kindesmutter dürfen keine Vorwürfe gemacht werden (das würde nur feindliche Fronten schaffen, die dem Kind schaden), sondern das ehemalige Ehepaar muss in gemeinsamer, fortdauernder elterlicher Verantwortung fürs gemeinsame Kind verantwortlich und kindbezogen zusammenhelfen. Das sollten Sie aus dem Hintergrund tatkräftig unterstützen.

Mit freundlichem Gruß, Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt