| Hallo Herr
Schmidt, ich gehe mit meinem Sohn seit Jahren zu einer psychologischen Beratungstelle, weil er die Trennung seiner Eltern nicht richtig verarbeiten kann. Als sein Vater heiratete verstand der Kleine die Welt nicht mehr. Alles was ich mit Hilfe von Psychologen bei meinen Sohn aufgebaut hatte, brachte die Ehefrau meines Ex wieder zum einstürtzen. Genau so wenig wurde auf die Wünsche und Interessen des Kindes eigegangen. Irgendwann beschloss ich dann nur noch mein Kind zu Ihnen zu lassen, wenn es selbst wollte. Und plötzlich wollte mein Sohn und ich habe ihn auch gelassen, ich habe mich nur jedes mal gewundert, wenn ihn sein Vater zurück brachte, daß er so kurz angebunden war und mich nicht mal anschauen konnte. Aber ich erfuhr dann sehr schnell warum, ich bekam eine Vorladung vom Amtsgericht mit meinem Sohn, wo das Umgansrecht geklärt werden soll. Meinen Sohn dufte weiterhin zu seinem Vater, weil er es auch wollte. Allerdings bat ich seinen Vater den Kleinen aus der ganzen Sache rauszuhalten, da er sehr sensibel und nachdenklich ist und am Ende noch mehr Problem in der Schule bekommt. Aber er hielt sich nicht daran.Gestern sagte mein Sohn: "Das ist gut, daß Dich Papa vor Gericht bringt, dann bekomme ich wenigstens was von ihm"(er kaufte seinem Sohn einen Spitzer und Bleistifte). Ich sagte dann nur, was ich immer alles mache und kaufe hat wohl keine Bedeutung. Vor zwei Wochen war es ähnlich, mein Kleiner sagte " Mama der Opa hat Dir mal vor langer Zeit Geld für mich gegeben und Du hast es Dir von mir geliehen und mir nie zurückgegeben". Ich sagte ihm dann, daß er zwei Sparbücher hätte und mit dabei war, wo ich das Geld eingezahlt habe. Nun zu meinen Fragen: 1. muß ich mein Kind weiterhin bis zum Gerichtstermin zu seinem Vater lassen, so daß es jedes mal eine Gehirnwäsche bekommt? 2. Wer trägt die Gerichtskosten? 3. ist es ratsam mir einen Anwalt zu nehmen ( habe leider keinen Familienrechtschutz)? Mit freundichen Grüßen, A. |
Hallo,
vielen Dank für Ihren Brief! Dass Sie schon jahrelang in eine
psychologische Beratungsstelle gehen, kann ich kaum glauben, denn
das scheint ja bisher vollkommen erfolglos gewesen zu sein. Ich
merke das auch daran, dass offenbar bisher nie eine
Erziehungsberatung bei elterlicher Scheidung mit dem Ziel einer
verbesserten elterlichen Zusammenarbeit in Bezug aufs gemeinsame
Kind stattgefunden zu haben scheint. In einer solchen
erfolgversprechenden Beratung setzen sich die Eltern mit dem
Berater solange an einen Tisch, bis die gemeinsame Verantwortung
der Eltern für ihr Kind trotz der Scheidung wieder positiv und
entwicklungsfördernd und im Interesse des Kindes ist. Da liegen
ja bei Ihnen und dem Vater Ihres Kindes noch Welten dazwischen!
Und deshalb muss Ihr Sohn sehr leiden unter dem wechselseitigen
Hin- und Herreißen zwischen seinen zerstrittenen Eltern, die es
einfach nicht schaffen, sich über ihn vernünftig abzusprechen,
mehr Einvernehmen zu finden und die gemeinsame Verantwortung
fürs Kind nicht zu missbrauchen. In meiner Gegend macht das
Familiengericht eine solche Beratung auch zur Auflage, wenn die
Eltern nicht von selber darauf kommen.
Ihr Sohn bekommt keine "Gehirnwächse". Er leidet aber sehr darunter, dass Sie und sein Vater sich unvernünftig und nicht kooperativ verhalten. Sie streiten über Ihr Kind, und das Kind kriegt alles ungefiltert mit. Sie müssen nun endlich gemeinsam mit Ihrem geschiedenen Mann Einvernehmen über den gemeinsamen Sohn herstellen. Gehen Sie auf Ihren früheren Mann positiv zu und gewinnen Sie ihn für ein solches Vorgehen! Wenn Sie dies ernst nehmen, brauchen Sie keinen Anwalt und keine Gerichtskosten. Eine solche Beratung mit beiden Eltern macht eine gute Erziehungsberatungsstelle kostenlos. Viele geschiedene Eltern schaffen so etwas sogar ganz alleine.
Denken Sie daran: Eltern bleiben Eltern, trotz Trennung und Scheidung.
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt