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geehrter Herr Schmidt Ich versuche, mich kurz zu fassen: Die Geschichte: Ich habe 1993 geheiratet. 1994 im Juli bin ich schwanger geworden, im September ist mein damaliger Mann einer Sekte beigetreten. Das erste Kind wurde Ende März 1995 geboren, das zweite Kind im Juli 1996. Anfang 1997 bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, im Januar 1998 wurden wir geschieden; ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Ex-Mann hat uns intensiv gestalkt, mit Morddrohungen, Entführungsdrohungen, Einbruch, Vergewaltigung, Telefonterror. Ich habe ihn angezeigt, er wurde jedoch nie verurteilt. Im September 1999 bin ich aus der Schweiz, wo sich das alles abgespielt hat, nach Deutschland geflohen. Ich habe wieder geheiratet und noch zwei Kinder bekommen. Das Gerichtsverfahren: Im Mai 2001 bekam ich eine Ladung vom Jugendamt, ich sei wegen Kindesentführung angeklagt. Von Kindesentführung war danach nicht mehr die Rede, aber das Umgangsrecht wurde neu verhandelt, da mein Ex-Mann im Scheidungsurteil ein umfassendes Besuchsrecht hat (er darf sie jederzeit sehen, wenn er seinen Besuch 24 Stunden vorher telefonisch ankündigt). Ich wollte das Umgangsrecht aussetzen, bis die Kinder in der Pubertät anfangen, nach ihren Wurzeln zu suchen; mein Ex-Mann wollte begleiteten Umgang. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein psychologisches Gutachten erstellt, das einen begleiteten Umgang empfiehlt, welcher bei der Gerichtsverhandlung am 12. Mai 2004 auch angeordnet wurde: 6x Umgang, einmal monatlich. Am 15.12. ist die nächste Verhandlung. Das Problem: Die Familientherapeutin, die den Umgang begleitet, hat mich drauf aufmerksam gemacht, dass das Vorgehen des Gutachters zum Teil manipulativ war. Dies deckt sich mit meiner Meinung, jedoch habe ich bisher keinen Weg gesehen, als Laie gegen einen Gutachter anzukommen. Sven, mein neuer Ehemann, und ich haben die Kinder nun bereits auf den Umgang vorbereitet, so dass ich die beiden nicht dem Stress eines neuen Gutachtens und neuer Unsicherheiten aussetzen möchte; wir werden das nun machen und zusehen, dass die Kinder möglichst gut damit zurecht kommen. Die Frage: Gibt es eine Möglichkeit, das Gutachten zu prüfen, ohne ein neues zu erstellen? Die Schilderung des Ablaufs, der Fragen, der Reaktionen decken sich, soweit ich es beurteilen kann, mit der Realität, jedoch bin ich nicht einverstanden mit den Fragestellungen und den Schlussfolgerungen. Als Beispiel: Der Gutachter fragte meinen Sohn (damals 8 Jahre) nach dem Kontakt mit dem Vater nicht, ob er ihn wieder sehen wolle, sondern WANN er ihn wieder sehen wolle, in 3 Tagen, 3 Wochen oder 3 Monaten. Mein Sohn antwortete, in 3 Jahren, was der Gutachter als Zustimmung zum Umgang wertet. Meine Tochter (damals gerade 7 geworden) fragte er gleich nach dem Kontakt, ob sie ihn wieder sehen wolle, was sie verneinte. Der Gutachter wertete dieses Nein als verständliche Solidarität mit der neuen Familie und kam zum Schluss, dass sie dem Umgang nicht abgeneigt sei. In den Tests haben beide Kinder ihren leiblichen Vater nicht als Teil der Familie gesehen. Natürlich kann der Verdacht aufkommen, dass ich mich an meinem Ex-Mann rächen möchte. Das ist nicht der Fall. Ich bin der Überzeugung, dass mein Ex-Mann nicht regelmässig zu den Umgangsterminen erscheinen wird, und ich bin auch der Meinung, dass er nach wie vor gefährlich ist. Die Frage ob Umgang oder nicht ist sowieso schon gelaufen, daran ist nicht mehr zu rütteln; es geht mir eben auch darum, dass es meines Erachtens einfach nicht richtig war, was der Gutachter da gemacht hat. Ich würde mich über eine Antwort freuen und danke im Voraus bestens für Ihre Mühe. Mit
freundlichen Grüssen, |
Liebe Frau S,
ich kann natürlich nichts über die Qualität dieses Gutachtens
sagen, wenn ich es nicht gelesen habe. Ich würde aber raten, den
begleiteten Umgang ernsthaft zu versuchen und von den dabei
gemachten Erfahrungen ausgehend, gemeinsam mit Ihrer
Familientherapeutin, die weiteren Schritte mittelfristig in Ruhe
zu überlegen. Grundsätzlich sollten Sie von der Devise
ausgehen, dass es besser für die Kinder ist, schon jetzt ihren
Vater regelmäßig zu besuchen, als erst später in der Pubertät
wieder sehr mühsam die verlorene Vater-Kind-Beziehung finden zu
sollen. Abgesehen davon, dass Sie damit nur wieder Öl ins Feuer
gießen würden. Wie gefährlich Ihr Exmann wirklich ist und
welchen Anteil Sie selber an seinem Verhalten hatten, kann ich
auch nicht beurteilen. Meistens ist es aber besser für die
Kinder, man trennt zwischen den Eheproblemen auf der einen und
den Elternrollen auf der anderen Seite. Entscheidend für die
Zukunft der Kinder ist jetzt, dass Vater und Mutter ihre
Elternverantwortung ernst nehmen und die Kinder aus den früheren
Paarproblemen völlig herauszuhalten lernen. Eltern bleiben
Eltern, auch bei Trennung und Scheidung.
Dipl.-Psych. H.-R. Schmidt